Unter bestimmten Bedingungen - nur innerhalb Deutschlands und nur in Begleitung - dürfen Jugendliche bereits ab 17 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto fahren.
Dieses Privileg soll den Jugendlichen hauptsächlich die Gelegenheit geben, praktische Fahrerfahrungen in Alltagssituationen zu sammeln. Dabei setzen die Initiatoren insbesondere auf einen „mäßigenden Einfluss“ der Begleitperson.
Sie soll helfen, dass der Jugendliche
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-vorausschauend/rücksichtsvoll fährt,
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-auch das Geschehen am Fahrbahnrand erfasst,
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-andere Verkehrsteilnehmer richtig einschätzt,
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-mit angepasster Geschwindigkeit fährt,
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-Verkehrszeichen/Straßenverhältnisse beachtet,
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-Risiken im Straßenverkehr vermeidet.
Die Initiatoren erwarten, dass es bei Fahrten in Begleitung zu weniger Unfällen kommt als bei Fahrten ohne Begleitung, jedenfalls sofern es sich bei den Begleitern nicht um Personen gleichen Alters handelt. Gleichzeitig soll die in Begleitung erworbene Fahrkompetenz dazu führen, dass Fahranfänger nach der Begleitphase mit einem deutlich geringeren Risikoniveau in die Phase des selbständigen Fahrens eintreten.
Weitere wichtige Informationen:
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-Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 1/2 Jahren
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-Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
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-Benennung mind. einer Begleitperson
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-keine Bedenken an der Fahreignung
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-normale Ausbildung in der Fahrschule
Fahranfänger = allein verantwortlicher Fahrzeugführer
Bedingungen für die Begleitperson:
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-Mindestalter 30 Jahre
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-namentlich genannt
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-Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren
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-Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Begleitperson = nur Ansprechpartner
Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland und in Begleitung gültig.
Zu beachten ist auch, dass die 2-jährige Probezeit mit dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung bereits beginnt.
Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres wird eine reguläre Fahrerlaubnis erteilt.